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§ 1 |
Geltungsbereich |
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Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese AGB. Abweichungen davon erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch diese Schriftformklausel selbst kann nur in schriftlicher Form aufgehoben oder geändert werden. |
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§ 2 |
Lieferzeit |
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1. |
Liefertermine und/oder Lieferfristen können nur wirksam vereinbart werden, wenn dies schriftlich erfolgt. |
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2. |
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. |
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3. |
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen - dazu gehören auch eventuelle Lagerkosten, falls die Lagerung der bestellten Ware in unseren Geschäftsräumen nicht möglich ist. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Im Falle des Annahmeverzuges geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist. |
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4. |
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 361 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung entfallen ist. |
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5. |
Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden, vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht - ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. |
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§ 3 |
Art der Lieferung/Gefahrübergang/Verpackung |
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1. |
Sofern vereinbart ist, dass die Ware geliefert wird, beauftragen wir einen geeigneten Transporteur. Die Kosten des Transports trägt der Kunde. Die Kosten einer Transportversicherung sind darin enthalten; der Kunde hat die Möglichkeit, den Abschluss einer Transportversicherung abzulehnen. |
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2. |
Mit Übergabe der Kaufsache an den Transporteur geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über; dies gilt auf jeden Fall, unabhängig davon, ob der Kunde eine Transportversicherung abschließt oder ablehnt. Bei Lieferungen ins Ausland sind eventuell entstehende Zollkosten ebenfalls vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. |
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3. |
Bei Lieferungen ins Ausland sind eventuell entstehende Zollkosten ebenfalls vom Kunden zu tragen. |
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4. |
Der Kunde ist verpflichtet, für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. |
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§ 4 |
Gewährleistung |
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1. |
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass er uns Schäden oder Mängel am Kaufgegenstand unverzüglich nach dessen Erhalt mitteilt. Die Mitteilung soll schriftlich erfolgen und den festgestellten Schaden möglichst genau beschreiben. |
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2. |
Beschädigungen an der Transportverpackung müssen dem Transporteur unverzüglich schriftlich mitgeteilt und von diesem bestätigt werden, möglichst bereits bei Übernahme des Kaufobjekts vom Transporteur. Bei Schäden an der Transportverpackung ist der Kaufgegenstand unverzüglich auf Schäden zu überprüfen, möglichst im Beisein des Transporteurs. |
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3. |
Liegt ein Schaden am Kaufgegenstand vor, dann sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle dafür erforderlichen Aufwendungen zu tragen, insbesondere Transport-, Wege-, Material- und Arbeitskosten, mit Ausnahme eventuell erhöhter Kosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort, als den ursprünglichen Ort der Übergabe an den Kunden (oder an den vom Kunden benannten Dritten) verbracht wurde. Hat sich der Mangel nicht beseitigen lassen, dann kann der Kunde Ersatzlieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, d.h. vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrages ver- langen, oder den Kaufgegenstand behalten und eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. |
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4. |
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. |
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5. |
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. |
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6. |
Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen bzw. entstanden sind. |
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7. |
Nicht als Mangel gelten leichte Abweichungen von der Bilddarstellung im Katalog oder im Internet (Bildschirm) bei Darstellung, Beschaffenheit, Technik und/oder Farbe des Kunstwerks, sowie geringfügige Unebenheiten, Kühlrisse oder Craquelée-Risse. |